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VG Hamburg, 22.12.2015 - 5 E 6424/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 2a Abs 2 S 1 Nr 1 StVG, § 2a Abs 2 S 2 StVG
Beurteilungszeitpunkt für die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar wegen Verkehrsverstoßes, gegen dessen Ahndung ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt wurde - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Sachsen, 15.11.2005 - 3 BS 232/05
Punktereduzierung, Tilgung, Fahrerlaubnis
Auszug aus VG Hamburg, 22.12.2015 - 5 E 6424/15
Ein Ausnahmefall, wie er etwa vom OVG Bautzen (Beschl. v. 15.11.2005, 3 BS 232/05, juris) in dessen Verfahren angenommen wird, ist hier nicht gegeben.Der Besuch des Aufbauseminars soll der Verringerung von Gefahren im Straßenverkehr dienen und einer erhöhten Risikobereitschaft im Straßenverkehr entgegenwirken (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 15.11.2005, 3 BS 232/05, juris Rn. 6 m. w. N.).
- BVerwG, 22.01.2001 - 3 B 144.00
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welches der maßgebliche …
Auszug aus VG Hamburg, 22.12.2015 - 5 E 6424/15
Das erkennende Gericht stellt im vorliegenden Fall entsprechend der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2001 (3 B 144/00, juris Rn. 2) darauf ab, dass es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit auf die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage ankommt. - VGH Baden-Württemberg, 19.10.2015 - 10 S 1689/15
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis - …
Auszug aus VG Hamburg, 22.12.2015 - 5 E 6424/15
Da im vorliegenden Verfahren ein Widerspruchsbescheid (noch) nicht ergangen ist, ist darauf abzustellen, wie im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 19.10.2015, 10 S 1689/15, juris Rn. 8) der Ausgang des Hauptsacheverfahrens zu beurteilen ist (so konkludent auch VG Hamburg, Beschl. v. 22.7.2015, 15 E 3630/15). - VG Freiburg, 26.11.2008 - 4 K 717/06
Klage gegen eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach dem …
Auszug aus VG Hamburg, 22.12.2015 - 5 E 6424/15
Die Fahrerlaubnisbehörde ist nach § 2a Abs. 2 Satz 2 StVG an die rechtskräftig gewordene und gebliebene - d.h. auch nicht rückwirkend beseitigte - rechtskräftige Entscheidung über die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gebunden (vgl. so auch VG Freiburg, Urt. v. 26.11.2008, 4 K 717/06, juris Rn. 30).